Mindestalter: 25 / 5 Jahre Führerscheinbesitz
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern der Klasse A1. Auch mit Beiwagen.
- keine TÜV – Prüfung, keinen Antrag auf Führerscheinerteilung
- Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie + Praxis durch eine Fahrschule ist vorgeschrieben.5- die Teilnahmebescheinigung ist zwecks Eintragung der „Schlüsselzahl 96“ in einen neuen Führerschein der zuständigen Behörde vorzulegen.
Fahrschule Martin Zabel
Inhaber: Peter Zabel
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Handy 0172 6518270
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